Anwälte und Direktmarketing… FAIL
Neben den üblichen Firmenregister-Abzockern bekam ich heute auch einen Werbebrief einer Kanzlei hier aus München die erstaunlich viele Kompetenzen im Medienbereich haben will.
Obligatorisch war die Falschschreibung des Firmen- und Geschäftsführernamens und die Formulierung des zweiseitigen Werbebriefs war … naja, hier ein Beispiel:
Zitat Beginn.
Wir beraten Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die in den Bereichen “Software”, “Internet”, “Multimedia” u.ä. aktiv sind. Zu unseren Arbeitsfeldern zählen wir weiterhin die Betreuung von Unternehmen aus “Werbung”, “Marketing”, “Sponsoring”, “Musik / Film / TV” sowie das Gebiet Unternehmensakquisition (Due Dilligene, Beteilungsverträge, etc.).
Zitat Ende.
So geht die muntere Keywordschlacht bis zum Ende weiter.
Als hilfsbereiter, an das Gute glaubender Mitmensch habe ich per E-Mail gebeten, sich beim Abschreiben aus Handelsregister-Mitteilungen mehr Mühe zu geben.
Die relativ kurzfristige Mailantwort mit Rechtfertigungsversuch(!) schoss den Vogel ab, also liebe Dr. Kuntze Mayer & Beyer Fachanwälte, diesen Werbebrief hätten Sie sich sparen können.
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